Von den Bewohner*innen Geschlossenheck
Betr.: RV-99-2022 „Aufstellungsbeschluss“
Offener Brief/Appell/Petition
Sehr geehrte Damen und Herren,
am kommenden Donnerstag, dem 1. Dezember 2022 ist im Rahmen der Ratsversammlung der Stadt Flensburg geplant abzustimmen über den Aufstellungsbeschluss zur Beschlussvorlage „RV-99/2022“ zur „97. Änderung des Flächennutzungsplanes und 57. Änderung des Landschaftsplanes „Gewerbegebiet Nordstraße/Wees“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan „Baustoffhandel Nordstraße“ (VB Nr. 52)“
Die für eine Realisierung des Planungszieles zur Darstellung gewerblicher Flächen und der anschließend beabsichtigten Ansiedlung und Bebauung mit gewerblicher Infrastruktur (hier Baustoffhandel Nordstraße) erforderlichen Erschließungs- und Baumaßnahmen ziehen, in der Folge absehbar, massive Beeinträchtigungen und nicht wiederherstellbare Zerstörungen von Natur, Umwelt, Stadtklima und Landschaftsbild nach sich:
- Beeinträchtigung und Zerstörung von Flächen des als Pufferzonen für das angrenzende FFH-Naturschutzgebietes dienenden, besonders vielfältigen und im Naturraum seltenen Biotopkomplexes im LSG Flensburg („Blocksberg“ und „Bauernwald“)
- Beeinträchtigung, ggf. Zerstörung geschützter, landschaftstypischer Knicks
- Beeinträchtigung und nachhaltige, negative Auswirkungen auf den Boden- /(Grund-)Wasserhaushalt und Erhöhung des Abflussvolumens von anfallenden Niederschlägen durch die mit den Maßnahmen einhergehende Neuversiegelung von Natur- und Grünflächen sowie die Schaffung erforderlicher Entwässerungsmöglichkeiten durch Verrohrung (u. a. von Seitenarmen der Mühlenbek)
- Erhöhte Lärm- und Lichtemissionen sowie Schadstoffeinträge durch Änderung der verkehrstechnischen Anbindung(en), erhöhtes Verkehrsaufkommen und Gewerbebetrieb
- Zerschneidung des Landschaftsschutzgebietes in Nord- und Südabschnitt mit potentieller Kollisionsgefahr für Arten
- Verlust einer großen Teilfläche des für die Stadtklimatische Regulierung relevanten Kaltluftenstehungsgebietes innerhalb des äußeren „Grün-Rings“ der Stadt (Hitzestress bedingt durch Auswirkungen des Klimawandels)
- Beeinträchtigung und Zerstörung des Landschaftserlebnisraums mit seinen großen
Teilflächen von hohem Landschaftsbildwert mit besonderer Bedeutung für die
landschaftsgebundene Erholung, der naturnahen Landschaftswahrnehmung und der
erfahrbaren landwirtschaftlichen Nutzung als Versorgungsgrundlage der
Stadtbevölkerung.
Die in der vorstehenden Auflistung beschriebenen negativen Auswirkungen stellen, im Sinne des Landschafts-, Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes, nicht akzeptable, unverantwortliche und irreparable Beeinträchtigungen und Zerstörungen von Teilen eines unmittelbar an das FFH-Naturschutzgebiet „Twedter Feld“ angrenzenden Landschaftsschutzgebietes dar.
Sie stehen im Widerspruch zu
- den Ansprüchen und Klimazielen der Stadt Flensburg als „Stadt des Klimapaktes“
- der Stadtentwicklungsstrategie 2030 in Bezug auf den Verzicht auf Neuversiegelungen
- den im Maßnahmenkatalog K „Twedter Feld und Bauernwald“ des Landschaftsplans Flensburg formulierten Zielen und Maßnahmen
- den Absichten und Strategien des Landes Schleswig-Holstein bzgl. der Reduzierung des Flächenverbrauchs durch nachhaltiges Flächenmanagement und Flächenrecycling
In der Abwägung der faktischen ökologischen Nachteile für Landschaft, Natur, Umwelt und Klima gegenüber den zu erwartenden ökonomischen Vorteilen durch eine gewerbliche Entwicklung und Nutzung der Flächen, sind die ökologischen Schutzbedürfnisse eindeutig höher zu bewerten.
Appell
„Wir appellieren an die Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Flensburg in Wahrnehmung ihrer Verantwortung und Verpflichtung gegenüber
- dem Wohl aller Flensburger Bürgerinnen und Bürger
- der Umwelt und der Natur und
- des Landschafts- und des Klimaschutzes
dem Aufstellungsbeschluss zu „RV-99/2022“ die Zustimmung zu versagen, die beabsichtigten Änderungen des Flächennutzungs- und des Landschaftsplanes abzulehnen und gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baustoffhandel Nordstraße (VB Nr.52)“ zu stimmen.
Des Weiteren appellieren wir an die Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Flensburg sich künftig für den Erhalt des Landschaftsschutzgebietes, sowie für seine umweltverträgliche Weiterentwicklung bezüglich der Extensivierung der Landnutzung und Renaturierung von Flächen einzusetzen.“
gez.
Martina Rohden und Alfred Pietza, Geschlossenheck, 24944 Flensburg
Christina, Patrick, Emilie und Tom Gniosdorz, Geschlossenheck 1, 24999 Wees